Standrohrzähler

Für den gewerblichen bzw. privaten Gebrauch vermieten wir Standrohrzähler zum Anschluß an einen Hydranten. Ausgenommen hiervon sind Bauvorhaben, für die rechtzeitig vor Baubeginn ein Bauwasserzähler zu beantragen ist.
Standrohrzähler für Veranstaltungen sind mindestens sechs Wochen vorher zu beantragen.
Es ist eine schriftliche Mitteilung erforderlich, die die Art der Veranstaltung, den Bedarf an Trinkwasser sowie den Entnahmepunkt beschreibt und die Kontaktdaten zum Veranstalter und den zuständigen Mitarbeitern enthält. Nutzen Sie dafür gerne unten stehendes Formular.
Das Befüllen von privaten Schwimmbädern und Pools mit Hilfe von Standrohrzählern (oder Standrohren von Feuerwehren) ist nicht erlaubt!
Die Mietbedingungen finden Sie unten aufgelistet. Sollten Sie noch weitere Fragen hierzu haben, wenden Sie sich bitte an folgende Nummer: 04105 5004 427.
Bitte beachten Sie die Abholzeiten:
Mo. – Do.: | 8 – 15 Uhr |
Freitag: | 8 – 11 Uhr |