Informationen zu Ihrem Hausanschluss

  • Damit die Hausanschlussleitung für Sie möglichst kostengünstig erstellt werden kann, sollte die Übergabestelle möglichst nahe der straßenseitig gelegenen Hauswand liegen.
  • Den Verlauf der Hausanschlussleitung – als Verbindung zwischen der Versorgungsleitung des WBV Elbmarsch und Ihrer Hausinstallation – legen Sie zusammen mit Ihrem Installateur fest.
  • Bei der Planung und Ausführung müssen die anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden

Das Antragsformular finden Sie bei den Downloads. Bitte beachten Sie die Erläuterungen zum Antrag, die diesem beiliegen.

Bedenken Sie, dass die Herstellung und Inbetriebnahme des Anschlusses auch von den jeweiligen Versorgungsmöglichkeiten abhängt. Mit unterschiedlichen Ausführungszeiten ist daher zu rechnen. Wichtig ist die Bestätigung in Punkt 6 durch Ihre Gemeinde.

Fragen? Schicken Sie uns einfach eine E-Mail an info@wbv-elbmarsch.de.

Preise und Vorschriften

Die Preise und Vorschriften für den Hausanschluss erfahren Sie in den PDF-Dateien Anlage I (Preise für Wasserlieferungen ab 1/2024), Anlage I (Preise für Wasserlieferungen ab 1/2025), Anlage II (Anschlusspreise ab 1/2023) und Technische Vorschriften.

Hier finden Sie unter Anderem Informationen über die

  • Preise für Wasserlieferungen gültig ab 1. Januar 2024
  • Preise für Wasserlieferungen gültig ab 1. Januar 2025
  • Anschlusspreise gültig ab 1. Januar 2023
  • Baukostenzuschüsse gemäß §9 der AVB WasserV und
  • Hausanschlusskosten gemäß § 10 der AVB WasserV

Der Antrag

Der Antrag ist beim WBV Elbmarsch erhältlich und wird Ihnen auf Wunsch auch zugeschickt.

  • Bitte beachten Sie die Erläuterungen zum Antrag, die diesem beiliegen.
  • Bitte bedenken Sie, daß die Herstellung und Inbetriebnahme des Anschlusses auch von den jeweiligen Versorgungsmöglichkeiten abhängt. Mit unterschiedlichen Ausführungszeiten ist daher zu rechnen. Nach Eingang des Baukostenzuschusses wird der Anschluss im öffentlichen Bereich innerhalb einer Frist von 4 Wochen hergestellt, sofern die Witterungsbedingungen die Bauarbeiten zulassen.
  • Wichtig ist die Bestätigung in Punkt 6 durch Ihre Gemeinde.

Die Hausinstallation

Die Hausinstallation umfasst alle Anlagenteile vom Wasserzähler bis zur letzten Entnahmestelle. Sie darf nur durch einen Installateur hergestellt und unterhalten werden, der beim WBV Elbmarsch zugelassen ist. Anlagen, die nicht von einem zugelassenen Vertragsunternehmen erstellt worden sind, werden nicht an das Versorgungsnetz angeschlossen.

Bereits während der Bauzeit kann Wasser bezogen werden, sofern die Hausanschlussleitung verlegt ist. In diesen Fällen ist jedoch darauf zu achten, dass der Wasserzähler besonders gegen Frost und Beschädigungen geschützt werden muss.

Der Wasserzähler wird nur auf Anforderung des Installateurs nach Eingang der vollständig ausgefüllten Fertigstellungsanzeige und anschließender Terminabsprache mit der Hausanschlussabteilung (04131 – 9801 0) durch den WBV Elbmarsch eingebaut und verplombt.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage zwischen Ihnen und dem Wasserbeschaffungsverband Elbmarsch ist die privat-rechtliche Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB Wasser V) mit der Anlage I und Anlage II. Sie wird von Ihnen mit der Stellung des Antrages zur Herstellung eines Hausanschlusses anerkannt.

Die AVB WasserV, sowie die Anlage I und II liegen dem Antrag bei und werden Ihnen auf Wunsch auch gern zugeschickt.

Der öffentlich-rechtliche Teil wird durch die Satzungen der Gemeinden geregelt.

Wichtige Hinweise

Der Anschlussnehmer hat abweichend von § 10 Absatz 6 der AVB Wasser V vom 20.06.1980 die Kosten für Herstellung und Unterhaltung der im Privatbereich liegenden Anschlussleitung selbst zu tragen. Für die im öffentlichen Grund liegende Leitung übernimmt der Wasserbeschaffungsverband Elbmarsch die Herstellung, Unterhaltung und Haftung.

Die Verlegung der Hausanschlussleitung sowie die Inneninstallation darf nur durch einen beim Wasserbeschaffungsverband Elbmarsch zugelassenen Installateur erfolgen.

Erläuterungen zum Hausanschlussantrag

  1. Bestätigen Sie die Punkte 1. – 5. bitte durch Ihre Unterschrift.
  2. Lassen Sie den Antrag von Ihrer Gemeinde / Samtgemeinde / Stadt in Punkt 6. bestätigen.
  3. Senden Sie das Formular zusammen mit den übrigen Unterlagen an unsere Anschrift.
  4. Sie erhalten von uns umgehend Nachricht, ggf. zusammen mit der Berechnung und Anforderung des Baukostenzuschusses.
  5. Nach Eingang des Baukostenzuschusses wird der Anschluss innerhalb von 4 Wochen durch eine vom WBV Elbmarsch beauftragte Firma hergestellt, sofern die Witterungsbedingungen die Bauarbeiten zulassen.

Installation der Wasserzählerkonsole

Wasserzählerkonsole

Bei der Anordnung und Installation der Wasserzählerkonsole ist zu beachten:

  • Anschlußleitung sind bis zur Anschlußverschraubung nur in PE hart PN 10 herzustellen

  • Verlegung der Anschlußleitung unter Gebäuden ist grundsätzlich nicht erlaubt

  • keine verzinkten Leitungen/ Formstücke vor der Wasserzählerbrücke (möglichst Vermeidung in der gesamten Installation)

  • Durchführung der PE-Anschlußleitung durch Außenmauer / Sohle nur im Schutzrohr (Mauerdurchführung)

  • Die Wasserzähleranlage ist grundsätzlich horizontal anzuordnen

  • alle Leitungsteile, Armaturen usw. der Wasserzähleranlage mindestens Ø DN 25

  • geschlossene Zählerbrücke mit Schiebestück mit O-Ringdichtung (z.B. BEULCO-Bügel)

  • Länge der freien PE-Anschlußleitung max. 1,0 m von der Mauerdurchführung bis zur Anschlußverschraubung (Befestigungsschellen)

  • gesamte Einbaulänge beträgt ca. 90 x 110 cm (bei der Raumaufteilung berücksichtigen)

  • Anordnung der Wasserzähleranlage über dem Fußboden mind. 0,5 m